Dürfen corona-positive Taxilenker ihren Dienst antreten?
DIE BUNDESREGIERUNG HAT DIE QUARANTÄNE ABGESCHAFFT.
Am 1. August 2022 wurde die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 seitens der Bundesregierung aufgehoben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Demnach dürfen auch positiv getestete Personen den privaten Wohnbereich verlassen und können sogar ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist jedoch verpflichtend.
Was bedeutet das für den Taxidienst? Dürfen an Corona erkrankte Lenker ihren Taxidienst antreten? Aus der Bundesbetriebsordnung Paragraf 3, Absatz 1 geht hervor, dass es Lenkern untersagt ist, bei einer Infektionskrankheit Fahrten auszuführen. Laut Gesetz ist es an Corona erkrankten Lenkern und Lenkerinnen also nicht gestattet, den Taxidienst anzutreten.
„Wir sind ein Teil des öffentlichen Verkehrs und der Daseinsvorsorge. Wenn an Corona erkrankte Lenker zuhause bleiben, schützt das die anderen Lenker und die Kunden unisono“, so dazu Eveline Hruza, Generalsekretärin von Taxi 40100.
Mehr Infos zur Verordnung gibt es hier:
Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at)
